Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der ThinkSteel GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ThinkSteel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen, Preisangaben und Anfrageformulare auf der Website sind unverbindlich. Eine über die Website versandte Anfrage ist noch kein Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftrags- oder Mietbestätigung von ThinkSteel, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Angebote gelten für den darin genannten Zeitraum.
3. Leistungsumfang und Grundlagen
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort bezeichneten Unterlagen. ThinkSteel erbringt ausschließlich die ausdrücklich beauftragten Planungs-, Konstruktions-, Berechnungs-, Scan-, Visualisierungs-, Konvertierungs- oder Mietleistungen. Behördliche Prüfungen, Genehmigungen, örtliche Bauleitung, Montageüberwachung und Leistungen anderer Fachplaner gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Auftrag.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen, richtigen und vollständigen Grundlagen, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er weist auf bekannte Gefahren, Bestandsabweichungen, Schutzrechte, Geheimhaltungsanforderungen und besondere Einsatzbedingungen hin. Erkennbare Unstimmigkeiten werden von beiden Seiten unverzüglich abgestimmt.
4. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen von Vorgaben, Planungsgrundlagen oder bereits freigegebenen Ständen können Termine und Vergütung beeinflussen. ThinkSteel zeigt absehbare Auswirkungen an und führt wesentliche Zusatzleistungen nach entsprechender Beauftragung aus. Gesetzliche Rechte bei zwingend erforderlichen Änderungen bleiben unberührt.
5. Termine, Mitwirkung und höhere Gewalt
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen oder von ThinkSteel nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die betroffenen Fristen angemessen. Hierzu können insbesondere Ausfälle von Infrastruktur oder Transport, behördliche Maßnahmen und sonstige Fälle höherer Gewalt gehören. ThinkSteel informiert den Auftraggeber über wesentliche Auswirkungen.
6. Prüfung, Freigabe und Abnahme
Übergebene Unterlagen und digitale Daten sind vom Auftraggeber zeitnah auf Vollständigkeit und erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Leistung zu prüfen. Freigaben beziehen sich auf den jeweils bezeichneten Stand. Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahme, sofern im Einzelvertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart ist.
7. Vergütung und Zahlung
Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Preise verstehen sich gegenüber Geschäftskunden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
8. Nutzungsrechte und Projektunterlagen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Projektzweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von ThinkSteel erstellten Arbeitsergebnissen. Eine Nutzung für andere Projekte, eine Bearbeitung durch Dritte oder eine Weitergabe über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Methoden und allgemeinem Know-how verbleiben bei ThinkSteel.
Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Unterlagen und Daten im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Originaldateien und bearbeitbare Zwischenstände werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
9. Mängel und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Einzelvertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wird. ThinkSteel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ThinkSteel nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine im Einzelfall vereinbarte Beschaffenheit oder Garantie bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen des jeweils anderen Teils vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und den Datenschutzhinweisen von ThinkSteel verarbeitet. Ist eine Auftragsverarbeitung erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
11. Besondere Bedingungen für Datenkonvertierung und Scandaten
Der Auftraggeber bleibt für Auswahl, Qualität, Vollständigkeit und rechtmäßige Nutzung der bereitgestellten Ausgangsdaten verantwortlich. Konvertierungen können formatbedingt Informationen, Eigenschaften oder Darstellungen verändern. Maßgeblich sind die vereinbarten Zielformate und Prüfkriterien. Eine fachliche Prüfung, statische Bewertung oder planerische Freigabe ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Übertragene Daten werden entsprechend der Datenschutzhinweise und der vereinbarten Projektabwicklung gespeichert und gelöscht.
12. Besondere B2B-Mietbedingungen für Laserscanner
Mietgegenstand und Zeitraum. Gerät, Zubehör, Mietzeit und Übergabe ergeben sich aus der Mietbestätigung. Die Mietzeit beginnt und endet zu den dort vereinbarten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Bestätigung.
Zahlung und Kaution. Mietpreis, Versandkosten und Kaution sind entsprechend der Mietbestätigung vor Versand fällig. Die Kaution wird nach vollständiger, fristgerechter und unbeschädigter Rückgabe einschließlich Zubehör abgerechnet und grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen zurückgezahlt. Berechtigte Gegenansprüche dürfen verrechnet werden.
Übergabe und Prüfung. Der Mieter prüft Gerät, Transportkoffer und Zubehör bei Erhalt und meldet Transportschäden, Fehlmengen oder Funktionsstörungen unverzüglich mit geeigneter Dokumentation. Bei Versand sind die Vorgaben des Transportdienstleisters zu beachten.
Nutzung und Sorgfalt. Das Gerät darf nur durch geeignete, eingewiesene Personen, bestimmungsgemäß und entsprechend Herstellerangaben genutzt werden. Untervermietung, Weitergabe an nicht benannte Dritte, technische Veränderungen sowie Einsätze außerhalb Deutschlands bedürfen der vorherigen Zustimmung. Der Mieter trifft angemessene Maßnahmen gegen Diebstahl, Witterung, Sturz und sonstige Beschädigung.
Störungen und Schäden. Bei Störung, Unfall, Verlust oder Beschädigung ist die Nutzung sofort zu beenden, soweit dies zur Schadensbegrenzung erforderlich ist, und ThinkSteel unverzüglich zu informieren. Eine Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
Rückgabe. Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und transportsicher im bereitgestellten Koffer. Vom Mieter zu vertretende Mehrkosten wegen verspäteter oder unvollständiger Rückgabe können nach vorheriger Dokumentation berechnet werden.
Scanergebnis und Daten. Gerätewahl, Aufnahmeplanung, Bedienung, Datensicherung und Eignung des Scanergebnisses für den vorgesehenen Zweck liegen beim Mieter, sofern keine ergänzende Leistung von ThinkSteel beauftragt ist. Der Mieter sichert seine Daten vor Rückgabe. Eine Datenaufbereitung durch ThinkSteel ist ein gesonderter Auftrag.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, soll – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Zuständigkeiten – der Sitz von ThinkSteel Gerichtsstand sein. Sollte eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit des übrigen Vertrags bleibt unberührt.
Stand: 30. September 2026
